Leichte Sprache

Was ist leichte Sprache?

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen. Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:

Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland  oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen, die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?

Fachleute können das prüfen. Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.

  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?

Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.

  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.

Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.

Wichtig: Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.

Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.

  • In der Erklärung muss auch das Datum sein, von wann die Erklärung ist.

Wichtig: Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.

Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.

Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Hier können Sie sich über Barrieren auf dieser Webseite beschweren:

Telefon: 0421 – 362 14591
E-Mail: hans.vongarrel@polizei.bremen.de

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.

Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.

  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,

aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.

  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit, um Ihnen eine Antwort zu geben.

Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?

Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.

Wichtig: Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen, welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.

In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.

Siegel: Lebenshilfe-Gesellschaft für Leichte Sprache eG

Siegel: Lebenshilfe-Gesellschaft für Leichte Sprache eG.

Bist du fit genug?

Das ist eine Internet-Seite

  • von der Polizei Bremen.
  • von der Ortspolizeibehörde Bremerhaven.

Bewerber bekommen hier Infos
über die Bewerbung für die Polizei.
Zum Beispiel:

  • Was ist wichtig für die Bewerbung?
  • Wie sucht die Polizei die Bewerber aus?

Bewerbung

Auf dieser Seite sind wichtige Infos für Bewerber.
Zum Beispiel:

  • Was muss ich können,
    wenn ich mich bewerben will?
  • Was für einen Schulabschluss brauche ich?
  • Ist mein Abschluss aus dem Ausland gültig?
  • Was muss ich für die Bewerbung tun,
    wenn die Polizei gerade gegen mich ermittelt?
  • Kann ich mich auch bewerben,
    wenn ich ein Tattoo habe?

Auswahlverfahren

Auf dieser Seite stehen Infos dazu,
wie die Polizei die Bewerber aussucht.
Das nennt man: Auswahlverfahren.
Im Auswahlverfahren gibt es

  • einen Plan.
  • Regeln.
  • die Prüfung für die Bewerber.

Prüfung

Die Prüfung für die Bewerber hat 3 Teile:

1. Die schriftliche Prüfung:

  • Wie gut kennen die Bewerber die Sprache?
  • Können sie ohne Fehler schreiben?
  • Können sie ohne Fehler Sätze bilden?
  • Wissen sie, was bestimmte Wörter bedeuten?
  • Wie schlau sind die Bewerber?

2. Die Sport-Prüfung:
Sind die Bewerber fit genug?
Dafür gibt es 5 verschiedene Sport-Tests.

3. Die mündliche Prüfung:
Was wissen die Bewerber über die Polizei?
Was wissen sie über das Grundgesetz?
Dafür redet jemand mit den Bewerbern
und stellt ihnen Fragen.

Mehr Infos über die Prüfungen finden Sie
auf diesen Seiten:

  • Wissen
  • Sport
  • Interview.

Hier gibt es Texte und Videos.
So können Bewerber besser verstehen,
um was es in den Prüfungen geht.

Es gibt auch Einstellungs-Berater.
Das sind Mitarbeiter von der Polizei,
die bei Fragen zur Bewerbung helfen.
Auf der Internet-Seite stehen die Kontakt-Daten
von den Einstellungs-Beratern.

Sie können sich auch im Internet bewerben.
Das nennt man: Online-Bewerbung.
Der Link für die Online-Bewerbung
steht auf der Internet-Seite.

Siegel: Lebenshilfe-Gesellschaft für Leichte Sprache eG

Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Bremen e.V., 2019. Prüfer vom Büro haben den Text geprüft.
Das Siegel ist von:
Lebenshilfe-Gesellschaft für Leichte Sprache eG.
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

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