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Bewerbung
AKTUELLE BEWERBUNGSFRIST: Bewerbungen für die Einstellungstermine 01.04. und 01.10.2025 werden jetzt im BEWERBUNGSPORTAL entgegengenommen.
Schauen Sie sich schon jetzt einmal die Bewerbungshinweise an.
Bewerbungshinweise
Voraussetzungen für die Einstellung
Sie verfügen am Tag der Einstellung über:
- die Hochschul- oder Fachhochschulreife oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand, der Ihnen den Bremischen Hochschulzugang eröffnet.
oder - einen mittleren oder als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss sowie über eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren und mit einer dreijährigen Berufserfahrung sowie einschlägige Fort- und Weiterbildungsnachweise in den letzten zwei Jahren. (Zur Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung ist nach Bestehen des Auswahlverfahrens in der Polizei Bremen der Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife durch eine Einstufungsprüfung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung erforderlich.)
Sie …
- sind im Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis B (die Klasse B muss spätestens bis zum Ende des 1. Semesters vorliegen)
- verfügen über eine gute körperliche Fitness sowie die für den Polizeidienst notwendige Fähigkeiten und geistige Eignung
- besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Ausnahmen für ausländische Mitbürger:innen aus Nicht-EU-Staaten sind möglich)
- gewährleisten jederzeit, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten
- sind nicht gerichtlich bestraft bzw. gegen Sie ist zum Zeitpunkt der Einstellung kein offenes Strafverfahren anhängig.
Bewerbende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen einen Nachweis über mindestens Kenntnisse der deutschen Sprache in Form des Goethe-Zertifikats C1 oder vergleichbar. Dieser ist den Bewerbungsunterlagen mit beizufügen. Eine Prüfung hinsichtlich ausreichender Sprachkompetenzen in Wort und Schrift erfolgt darüber hinaus in einem Eignungsauswahlverfahren.
Das Bewerbungsverfahren
Bewerben können Sie sich aktuell über das BEWERBUNGSPORTAL für die Einstellungstermine 01. 04. 2025 und 01. 10. 2025.
Bewerbungen sind nur online möglich und können in Papierform nicht mehr berücksichtigt werden.
Sie haben bei der Onlinebewerbung die Möglichkeit, auszuwählen, für welche Polizeibehörde Sie sich bewerben wollen bzw. Ihre Wahl zu favorisieren. Zur Auswahl stehen Ihnen:
- die Polizei Bremen
- die Polizei Bremen – Bereich Wasserschutzpolizei – Standort Bremerhaven
- die Polizei Bremerhaven
- beide Polizeibehörden des Landes Bremen.
Unabhängig von Ihrer Auswahl nehmen Sie nur einmal am Verfahren teil. Die Eignungsauswahlen finden auf dem Gelände der Polizei Bremen in Bremen-Huckelriede statt. Bei einer Bewerbung für beide Polizeibehörden würde das Endergebnis des einmaligen Verfahrens für beide Behörden gelten.
Unsere Einstellungsberatung stehen Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Nutzen Sie dafür bitte nur die unter Kontakt/Service aufgeführten Rufnummern und E-Mail-Adressen.
Für weitere Auskünfte über die Ortspolizeibehörde Bremerhaven besuchen Sie gerne die folgende Internetseite:
Startseite Polizei Bremerhaven
oder fragen Sie unsere dortige Einstellungsberatung:
Erreichbarkeiten Einstellungsberatung / Nachwuchswerbung / Studienbegleitung
Für weitere Auskünfte über die Polizei Bremen besuchen Sie gerne die folgende Internetseite:
Hinweis bei mittlerem Bildungsabschluss / Realschulabschluss
Nach erfolgreichem Bestehen des Eignungsauswahlverfahrens bei der Polizei Bremen müssen Sie noch eine Einstufungsprüfung an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung ablegen. Sie können für die Einstufungsprüfung zugelassen werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Bewerbung zur Einstufungsprüfung:
1. eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf, schulische Berufsausbildung oder Berufsausbildung in einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis erfolgreich abgeschlossen haben.
2. nach der abgeschlossenen Berufsausbildung mindestens 3 Jahre eine Berufstätigkeit ausgeübt haben. Nachweise über einschlägige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in den letzten 2 Jahren sind ebenso erforderlich.
Detaillierte Angaben für Bewerbende mit Realschulabschluss bzw. mittlerem Bildungsabschluss finden Sie in den Bewerbungshinweisen der Polizei Bremen unter diesem Link [Hinweise].
Bewerbungshinweis
Zum Einstellungstermin 01.10. eines jeden Jahres:
Die Bewerbungsfrist für den Antrag auf Zulassung zur Einstufungsprüfung endet am 15.06. eines jeden Jahres. Bis dahin müssen Sie das Verfahren bei uns auf jeden Fall positiv durchlaufen haben.
Zum Einstellungstermin 01.04. eines jeden Jahres:
Die Bewerbungsfrist für den Antrag auf Zulassung zur Einstufungsprüfung endet am 01.12. eines jeden Jahres. Bis dahin müssen Sie das Verfahren bei uns auf jeden Fall positiv durchlaufen haben.
Deshalb:
Bewerben Sie sich daher frühzeitig zur Polizei Bremen und Ortspolizeibehörde Bremerhaven, damit uns auch die Zeit bleibt, Sie rechtzeitig im Verfahren zu berücksichtigen.
Hinweis bei offenen oder abgeschlossenen Ermittlungsverfahren
Sofern gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft bzw. lief, bitten wir hier um eine gesonderte, ausführliche Stellungnahme mit Angaben zum Sachverhalt, Zeitpunkt und aktuellem Sachstand unter Angabe des Aktenzeichens und der ermittelnden Polizeidienststelle / zuständigen Staatsanwaltschaft. Diese ausführliche Stellungnahme fügen Sie als Anlage der Onlinebewerbung an. Sollte gegen Sie aktuell ein Ermittlungsverfahren laufen, so benötigen wir keine Stellungnahme. In diesem Fall reicht es aus, wenn Sie uns den gegen Sie gerichteten Tatvorwurf benennen und außerdem mitteilen, wann und wo sich der Vorfall ereignet hat. Sollten Sie hierzu eine Vorgangsnummer der Polizei oder ein Aktenzeichen der ermittelnden Staatsanwaltschaft vorliegen haben, teilen Sie uns dies bitte mit.
Hinweis bei ausländischen Bildungsabschlüssen
Bei einem ausländischen Bildungsabschluss ist die Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen mit vorzulegen.
Bewerbende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen einen Nachweis über mindestens Kenntnisse der deutschen Sprache in Form des Goethe-Zertifikats C1 oder vergleichbar. Dieser ist den Bewerbungsunterlagen mit beizufügen. Eine Prüfung hinsichtlich ausreichender Sprachkompetenzen in Wort und Schrift erfolgt darüber hinaus in einem Eignungsauswahlverfahren.